Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)