Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
Insbesondere folgende Aufgabenfelder gehören zum Tätigkeitsbereich des Straßenbetriebsdienstes:
- Sofortmaßnehmen am Straßenkörper
- Grünpflege
- Wartung und Instandsetzung der Straßenausstattung
- Reinigung
- Winterdienst
- Beseitigung von Unfallschäden
- Allgemeine Wartungstätigkeiten
Mehr zum Thema „Leistungen des Straßenbetriebsdienstes“ finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe „Weiterführende Links“).
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- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Straßenbaulast
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Straßenbaulast
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)