Nachbarschaftshilfe-Bürgersprechstunde
Die Gemeinde Fuchstal erweitert ihr Angebot um eine Bürgersprechstunde, die ab sofort einmal wöchentlich am Montag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr in den neu geschaffenen Räumen des Reallabors direkt neben dem Rathaus angeboten wird.
Angelika Ulrich, zertifizierte Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI und Case Managerin DGCC, berät in dieser Zeit ehrenamtlich Bürgerinnen und Bürger zu sozial- und pflegerechtlich relevanten Fragen und unterstützt nach Möglichkeit auch bei Anträgen. Außerdem koordiniert sie die neu geschaffene Nachbarschaftshilfe der Gemeinden Fuchstal und Unterdießen, die Anfang Oktober 2025 an den Start ging.
Kontaktdaten:
Nachbarschaftshilfe Helfer Füchse
der Gemeinden Fuchstal und Unterdießen
Bahnhofstr. 3, 86925 Fuchstal
Telefon 0176/72046474 oder 0176/72046546
nachbarschaftshilfe@fuchstal.de
Übung der Bundeswehr
Übung der Bundeswehr
Vom 03. Februar bis 29. März 2026 führt die Bundeswehr Übungen im Gemeindegebiet bzw. in unmittelbarer Nähe durch.
Ein Teil dieser Übungen kann nachts im Zeitraum von 03.02. bis 12.02.2026 stattfinden
Während dem gesamten Übungszeitraum kann es zu:
•erhöhtem Lärm,
•Fahrbewegungen
•Schusswechseln sowie
•dem Einsatz von pyrotechnischer Munition (z. B. Bodenleuchtkörper, Signalmunition, Gefechtsbeleuchtung etc.)
kommen.
Die Bevölkerung wird gebeten, Verständnis für die notwendigen Übungen aufzubringen.
Wichtiger Hinweis: Der Übungsplatz ist kein Naherholungsgebiet. Das Betreten des Truppenübungsplatzes in Dornstetten ist grundsätzlich verboten (Schießbetrieb, militärischer Fahrzeugverkehr etc.).
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung dieser Hinweise.
Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
Worum geht es?
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für
Bis wann muss ich die Änderung(en) beim Finanzamt anzeigen?
Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt.
Beispiel: Ein Anbau wird im Februar 2027 fertiggestellt. Sie müssen die Änderung bis zum 31. März 2028 beim Finanzamt anzeigen.
Mehr Informationen: Download Informationsflyer
Das Rathaus ist am 02.01.2026 geschlossen
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal)
ist
am Freitag, den 02.01.2026
geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
