Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal-Leeder ・Email:  post@vgem-fuchstal.de ・Telefon: 08243 9699 0

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und Montag 14:00 Uhr – 18:30 Uhr

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal am Montag den 09.03.2026 geschlossen
Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal am Montag den 09.03.2026 geschlossen

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

 

die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Bahnhofstraße 1, 86925 Leeder) bleibt aufgrund der erforderlichen Nachbereitung der Wahl vom 08.03.2026  am Montag, den 09.03.2026, ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ab Dienstag, den 10.03.2026, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

blog-img-vg
02.03.2026

Abgesagt: Vortrag „Prävention-Demenz“ am 11.03.2026

Der Vortrag „Prävention-Demenz“ am 11.03.2026 um 14.00 Uhr im Hofgartenhaus wurde abgesagt!

blog-img-vg
29.01.2026

Übung der Bundeswehr

Übung der Bundeswehr

 

Vom 03. Februar bis 29. März 2026 führt die Bundeswehr Übungen im Gemeindegebiet bzw. in unmittelbarer Nähe durch.

Ein Teil dieser Übungen kann nachts im Zeitraum von 03.02. bis 12.02.2026 stattfinden

 

Während dem gesamten Übungszeitraum kann es zu:
•erhöhtem Lärm,
•Fahrbewegungen
•Schusswechseln sowie
•dem Einsatz von pyrotechnischer Munition (z. B. Bodenleuchtkörper, Signalmunition, Gefechtsbeleuchtung etc.)
kommen.

 

Die Bevölkerung wird gebeten, Verständnis für die notwendigen Übungen aufzubringen.
Wichtiger Hinweis: Der Übungsplatz ist kein Naherholungsgebiet. Das Betreten des Truppenübungsplatzes in Dornstetten ist grundsätzlich verboten (Schießbetrieb, militärischer Fahrzeugverkehr etc.).
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung dieser Hinweise.

Öffentliche Bekanntmachung Übung der Bundeswehr 2026

blog-img-vg
22.01.2026

 Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen

Worum geht es?

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.

Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für


Bis wann muss ich die Änderung(en) beim Finanzamt anzeigen?

Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt.

Beispiel: Ein Anbau wird im Februar 2027 fertiggestellt. Sie müssen die Änderung bis zum 31. März 2028 beim Finanzamt anzeigen.

Mehr Informationen: Download Informationsflyer

Nach oben scrollen