Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal-Leeder ・Email:  post@vgem-fuchstal.de ・Telefon: 08243 9699 0

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und Montag 14:00 Uhr – 18:30 Uhr

Was erledige ich wo?

Marktordnung; Erlass

Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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