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Was erledige ich wo?

Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage

Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage

Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster wird in Form eines “Katasterauszugs zur Bauvorlage” bereitgestellt und kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.

Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentümernachweise aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.


Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.


  • Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.) und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
  • Der Flurstücks- und Eigentümernachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen. 


Sie können den “Katasterauszugs zur Bauvorlage” beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.

Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz

    • Antrag auf Katasterauszüge (Empfänger: Vermessungsamt)

      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR

Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)
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