Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal-Leeder ・Email:  post@vgem-fuchstal.de ・Telefon: 08243 9699 0

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Was erledige ich wo?

Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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