Bauleitplanung
1. Änderung des Bebauungsplans „nordöstlicher Ortsrand Unterdießen Schafweide“
Der Gemeinderat Unterdießen hat in der Sitzung vom 04.06.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „nordöstlicher Ortsrand Unterdießen Schafweide“ beschlossen.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans „nordöstlicher Ortsrand Unterdießen Schafweide“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung eines Mobilfunkmastes auf einer kleinen 250 qm großen Teilfläche des bisherigen Geltungsbereiches des Grundstücks Fl. Nr. 886., Gemarkung Unterdießen zu schaffen. Für den Bereich der Änderung soll die Zweckbestimmung „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik“ in die Zweckbestimmung „Sondergebiet Mobilfunkmast“ geändert werden.
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im regulären Verfahren. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal in Leeder, Bahnhofstr. 1, 86925 Fuchstal im Eingangsbereich des Dachgeschosses während der Öffnungszeiten (Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr, Montag 14.00 – 18:30 Uhr) und im Rathaus in Unterdießen, Bahnhofstr. 2, 86944 Unterdießen während der öffentlichen Amtsstunden (Di 08.00 -10:00 Uhr und Do 17.00 – 19:00 Uhr)
vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025
öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Vorentwurf können während dieser Frist von jedermann in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden
–Den Umweltbericht können Sie bei der zugehörigen 16. Flächennutzungsplanänderung einsehen.–
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Herrn Natter, 08243 969922