Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal-Leeder ・Email:  post@vgem-fuchstal.de ・Telefon: 08243 9699 0

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Was erledige ich wo?

Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Abgrabungsvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Abgrabungsgenehmigung stellen. Gegenstand des Vorbescheids kann nur sein, was Gegenstand im späteren Abgrabungsgenehmigungsverfahren ist.


Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Abgrabungsgenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Abgrabungsgenehmigung ist die untere Abgrabungsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.

Der beantragte Vorbescheid wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen der Abgrabung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, entgegenstehen.


Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens erteilt werden. Er kann also nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der aktuellen Auslastung der Behörde sowie davon, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ab.

    • aktueller Katasterauszug
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (Formblatt siehe unter “Formulare”)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen
      • Bauantragsformular

        Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Baubeschreibung zum Bauantragsformular

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Bauantragsformulare (alle)

    Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand. Die Gebühren können auf eine spätere Abgrabungsgenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.

    Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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