Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz GmbH: So können Haushalte in diesem Jahr ihren Zählerstand übermitteln
LVN-Pressetext
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet.
Auch in diesem Jahr bietet LVN den Haushalten dabei verschiedene Möglichkeiten der
Zählerstandserfassung an. Geplant ist, dass die vor Ort meist persönlich bekannten Ableser, die
sogenannten Ortsbevollmächtigten, zwischen 21. Dezember und 15. Januar die Haushalte
kontaktieren.
Wer seinen Zählerstand selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand
direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Möglich ist auch, den
Ortsbevollmächtigen Zugang zum Zähler gewähren und den Stromzähler wie gewohnt ablesen zu
lassen. In diesem Fall muss der Kunde nichts weiter unternehmen.
Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen
Informationen, um den Zähler selbst abzulesen.
In Orten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte direkt per Brief informieren
und um eine Selbstablesung bitten. Alle notwenigen Informationen zur Selbstablesung und zur
Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.
Die Ableser werden verstärkt mit einer Handy-App anstatt gedruckter Ableselisten unterwegs sein.
Für die Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch jedoch nichts.
Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis
ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien
Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern.
Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine
Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die
individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet.
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