Information zur Fusion Raiffeisenbank Lechrain eG/ Neue Bankverbindung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
durch die Fusion der Raiffeisenbank Lechrain eG haben sich Änderungen in der Bank-/Kontoverbindung ergeben.
Was ist für Sie bei einem SEPA – Lastschriftmandat gegenüber der Gemeinde Fuchstal, Gemeinde Unterdießen usw. zu tun?
Sie brauchen uns die neue Kontoverbindung nicht mitzuteilen. Es erfolgt eine automatische Umschreibung. Falls Sie ein SEPA Lastschriftmandat gegenüber der Gemeinde Fuchstal oder Unterdießen in der Vergangenheit erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen.
Die alte Kontoverbindung wird bei uns automatisch umgestellt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bekanntmachung des Wahlkreisleiters: Berichtigung bei Stimmzettel C und D
Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 8. Oktober 2023;
Berichtigung bei Stimmzettel C und D
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln C und D für die Bezirkswahl 2023 in der Unterüberschrift nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 5 Bezirkswahlgesetz anstelle der Bezeichnungen „Stimmkreisabgeordneter“ und „Wahlkreisabgeordneter“
die Bezeichnungen „Bezirksrat im Stimmkreis“ und „Bezirksrat im Wahlkreis“ treten.
Die Berichtigung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
Weitere Informationen:

Zweiwöchige Straßensperrung ab 17. Juli
Zweiwöchige Straßensperrung ab 17. Juli
Der Fahrbahnbelag auf der Bundesstraße 17 südlich Lechblick soll auf einer Länge von insgesamt rund 700 Metern grundlegend erneuert werden. Zur Durchführung der Bauarbeiten muss dieser Abschnitt der B 17 von Montag, den 17. bis voraussichtlich Freitag, den 28. Juli 2023 für den gesamten Verkehr gesperrt werden.
Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte den anhängenden Dateien:

Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen
Die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben auch die Verbraucher in Bayern zu spüren bekommen – unter anderem in Form massiv erhöhter Strom- und Heizkosten. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Wie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt hat, stehen jetzt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern versteht man Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Härtefallhilfe erhalten laut Ministerium die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern.
Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel Erstwohnsitz) beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern.
Weitere detaillierte Informationen zur Härtefallhilfe hat das Sozialministerium auf seiner Webseite veröffentlicht.
Entsprechende Hilfsanträge können vom 15. Mai an auf folgender Internetseite gestellt werden:
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/
Quelle: Süddeutsche Zeitung