Beantragung von Ausweisdokumenten
Personalausweis – Reisepass
!!! Wichtig: Es werden keine Passfotos mehr angenommen, sondern nur noch digitale Lichtbilder in Form eines QR-Codes!!!
Zur Beantragung des Ausweises bzw. Passes müssen Sie persönlich erscheinen.
Erforderliche Unterlagen sind:
- Digitales biometrisches Lichtbild (QR-Code)
- Nachweis über die Namensführung
Das digitale Lichtbild kann durch einen Fotodienstleister erstellt und von dort über eine Cloud der Ausweis- bzw. Passbehörde zur Verfügung gestellt werden (QR-Code).
Außer für Kinder bis drei Jahren kann das Foto direkt im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 6 € erstellt werden. Für Kinder bis sechs Jahren empfehlen wir ebenfalls sich an die Fotodienstleister zu wenden.
Ein Nachweis über die Namensführung wird in der Regel durch eine Heirats- bzw. Geburtsurkunde erbracht.
Sollten Sie andere Dokumente zum Nachweis Ihrer Namensführung (z. B. Registrierschein, Namenserklärung, etc.) besitzen, so bringen Sie diese bitte zusätzlich mit.
Bitte beachten Sie dabei: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. Bei der Beantragung muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter zugegen sein und die Zustimmung des Anderen in schriftlicher Form vorliegen.
Gebühren sind wie folgt bei Beantragung zu entrichten:
Personalausweis 37,00 € bis zum 24 Lebensjahr 22,80 €
Vorl. Personalausweis 10,00 €
Reisepass 70,00 € bis zum 24.Lebensjahr 37,50 €
Vorl. Reisepass 26,00 €
Passbild 6,00 €
Beachten Sie auch, dass Ausweise nur gegen Rückgabe bzw. Entwertung des alten Ausweises ausgehändigt werden können.
Vortrag Demenzprävention am 20.05.2026 mit Monika Mölch
Vortrag Demenzprävention mit Monika Mölch (Gerontopsychiatrische Fachkraft) vom Landratsamt Landsberg am Lech
Mittwoch, 20.05.2026, 15:00 Uhr, Reallabor Fuchstal
Der Vortrag vermittelt kurz und verständlich Basisinformationen zu demenziellen Erkrankungen. Im Fokus stehen aber die Möglichkeiten, das Auftreten der Erkrankung zu verhindern, bzw. hinauszuzögern.
Übung der Bundeswehr
Übung der Bundeswehr
Von April bis Juli 2026 führt die Bundeswehr Übungen im Gemeindegebiet bzw. in unmittelbarer Nähe durch.
Ein Teil dieser Übungen kann auch nachts stattfinden
Während dem gesamten Übungszeitraum kann es zu:
•erhöhtem Lärm,
•Fahrbewegungen
•Schusswechseln sowie
•dem Einsatz von pyrotechnischer Munition (z. B. Bodenleuchtkörper, Signalmunition, Gefechtsbeleuchtung etc.)
kommen.
Die Bevölkerung wird gebeten, Verständnis für die notwendigen Übungen aufzubringen.
Wichtiger Hinweis: Der Übungsplatz ist kein Naherholungsgebiet. Das Betreten des Truppenübungsplatzes in Dornstetten ist grundsätzlich verboten (Schießbetrieb, militärischer Fahrzeugverkehr etc.).
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung dieser Hinweise.
Öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal 2
Hinweise zum eingeschränkten Service im Bürgerbüro ab 23.03.2026
In der Woche vom 23.03.2026 bis 27.03.2026 finden im Erdgeschoss des Rathauses Leeder Renovierungsarbeiten statt. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Zeitraum zu einem eingeschränkten Parteiverkehr kommen wird.