Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal-Leeder ・Email:  post@vgem-fuchstal.de ・Telefon: 08243 9699 0

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Was erledige ich wo?

Kinderreisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Kinderreisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Bei Abhandenkommen Ihres Kinderreisepasses sind Sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe “Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung” unter “Verwandte Themen”).

  • § 25 Passgesetz (PassG)
    Ordnungswidrigkeiten
    Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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